Unter der unten aufgeführten Webadresse der VelsPol Deutschland (Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter) – Das Mitarbeiternetzwerk für LSBTI in Polizei, Justiz und Zoll, findet sich ein Beitrag der Fachgruppe Trans zur rechtlichen Einordnung des Ergänzungsausweises, herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti). Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass auch ohne den Ergänzungsausweis jeder von den staatlichen Organen erwarten kann, dass diese die individuelle Entscheidung über die Geschlechtszugehörigkeit achten und entsprechend handeln.
Gleichfalls wird in dem Beitrag erklärt, was man unter Transidentität oder Intersexualität versteht. Hierbei fehlt allerdings die Erklärung, dass es sich bei Inter*-Menschen nicht nur um die Abweichung des Körpers von der Zweigeschlechtlichkeit handeln kann. Dennoch sind die Erklärungen dazu geeignet, das Verständnis für diesen Personenkreis zu fördern.
Dieser Beitrag ist ein gutes Hilfsmittel zum Verständnis über den Hintergrund, die Rechtslage und den konkreten Umgang mit diesem Personenkreis (Persönlichkeitsrechte, Zwangsouting, Offenbarungsverbot, traumatisierende Folgen bei Missachtung, etc.).
Quelle: https://www.velspol.de/index.php/91-fg-trans/357-erlaeuterungen-zum-ergaenzungsausweis